Mittwoch, 15. Februar 2012 - 23:03 Uhr
Zentrales Testamentsregister
Am 1.1.2012 hat die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland eingerichtet.
Sämtliche erfolgerelevanten Urkunden, die von einem deutschen Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen, werden dort registriert.
Das Testamentsregister wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft.
Anschließend informiert die Bundesnotarkammer das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen registriert sind.
Nachlassverfahren können hierdurch schneller durchgeführt werden.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im zentralen elektronischen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer fällt dort eine einmalige Gebühr von € 15,- pro Erblasser an.
Hierdurch ist sichergestellt, dass die Verfügung im Ernstfall nicht übersehen wird - auch wenn außer Ihnen und dem Notar niemand von ihr wissen sollte!
Sofern Sie ein selbst geschriebenes Testament erstellt haben empfehlen wir, das Testament beim Notar in Verwahrung zu geben und dieses Testament dort dann registrieren zu lassen.
Internetanschrift des zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer:
http://www.testamentsregister.de/
Neben dem selbst erstellten Testament, das die Mindestvoraussetzungen:
- Überschrift (Testament)
- vollständig von Hand geschrieben
- Datum
- eigenhändige Unterschrift
haben sollte, können Sie natürlich auch ein Testament beim Notar oder Fachanwalt für Erbrecht erstellen lassen.
Hierbei dollten Sie jedoch bedenken, dass steuerrechtliche Auswirkungen hierbei berücksichtigt werden sollten.
Ein Notar darf Ihnen keine Steuerrechtlichen Auskünfte geben. Die Hinzuziehung des Stuerberaters ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Das sog. Berliner Testament - Testament zwischen den Eheleuten als Erbvertrag mit Nachrang der Kinder im Todesfall -
ist heute meistens NICHT empfehlenswert, da in vielen Fällen steuerrechtliche Konsequenzen entstehen; ebenso kann sich dies nachteilig im Pflegefall auswirken (Sozialhilfegesetz).
Weitere Informationen finden Sie in unserer Podcastsammlung (kostenlose Hörbücher), wenn Sie oben auf die Überschrift mit der Maus klicken oder den nachfolgenden Link nutzen:
http://www.forum-55plus.de/Podcast2/index.php?tag=Schenken
Was kostet ein Testament?
Grundlage der Testementsgebühren eregebn sich aus dem Geschäftswert (Vermögen - Schulden).
Gebührenbeispiele:
Geschäftswert Einzel- Gemeinschfts-
testament: testament:
10.000,-- 54,-- 108,--
25.000,-- 84,-- 168,--
250.000,-- 432,-- 864,--
500.000,-- 807,-- 1.614,--
Zusätzlich werden Schreibauslagen und sonstige Auslagen sowie die gesetzl. MWSt. in Rechnung gestellt.
Sollte kein notarielles Testament bestehen, wird sehr oft im Todesfall ein Erbschein benötigt.
Das notarielle Testement ersetzt somit normalerweise den Erbschein.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten eines Erbscheins ergeben sich aus der Kostenordnung, wobei der Nachlasswert (Vermögen - Schulden) die Grundlage bildet.
Die Gebühren für die Erstellung des Erbscheines betragen etwa das Doppelte des notariellen Testaments.
Beispiel:
Bei einem Nachlasswert von EUR 100.000,00 ist der Wert einer Gebühr z.B. EUR 207,00, d.h. es fallen insgesamt EUR 414,00 an Gebühren an.
Insofern ist die Erstellung eines notariellen Testaments empfehlenswert.
Allerdings:
Berücksichtigen Sie bei der Planung des Testaments auf jeden Fall auch:
- Erbschaftsteuer
- Sozialhilfegesetz
- rechtliche und zukünftige Auswirkungen auf Ihre Familie.
Als Grundlage empfehlen wir Ihnen folgende kostenlose Hörbücher:
Schenken – Schenkungen – Vererben mit warmen Händen:
http://www.forum-55plus.de/Podcast2/index.php?id=32
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer
http://www.forum-55plus.de/Podcast2/index.php?id=31
Testament & Erbrecht
http://www.forum-55plus.de/Podcast2/index.php?id=30
http://www.forum-55plus.de/Podcast2/index.php?tag=Vollmacht
Generalvollmacht, Vollmachten und ihre Folgen
Freitag, 10. Februar 2012 - 22:46 Uhr
Cevita - Die Messe für "Komfort-Gesundheit-Wellness" 15.-17.Februar 2013

Die Messe "Cevita Ditzingen" findet vom Fr.15.- So.17.3.2013 in Ditzingen statt.
Hinter der Messe "Cevita Ditzingen" stecken die Themen:
- Komfort
- Gesundheit
- Wellness
mit einer Reihe von Ausstellern und Vorträgen.
So werden unter dem Bereich Komfort auch Fachvorträge für die Ausstellungsbesucher stattfinden. Hier einige Besipiele:
- Testament und Erbrecht
- Vollmachten und Patientenverfügung
- Geldanlagen für Menschen ab 50
- Pflegealternativen und Versicherungsschutz
- Sicherheit rund ums Haus
- Studien- und Fernreisen für Senioren
- Barrierefreies Wohnen
- und viele andere Vorträge...
Interessierte Messeaussteller können sich direkt mit dem Forum-55plus.de über die E-Mail: service@forum-55plus.de in Verbindung setzen.
Freitag, 10. Februar 2012 - 22:19 Uhr
Messe-Aktiv50plus Biberach
In Biberach findet am Freitag, de. 23.3.2012 von 10-17 Uhr die Messe-Aktiv50plus statt.
Veranstalter sind:
Debeka Biberach -Hans-Jürgen Walser
Diakonie
Caritas Biberach
Katholische Sozialstation
Karl Prestle GmbH & Co
Sanitätshaus Gimple
ASB Orsenhausen - Biberach
AKIP - Ambulante Kranken- und Intensivpflege GmbH
Schmid Hör'Akustik
s'Fahrrädle - Uwe Sproll
Wohnpark am Jordanbad
Bürgerheim Biberach gGmbH
Stadtwerke Biberach GmbH "Team Nahverkehr"
Kliniken Landkreis Biberach GmbH
Häusliche Kranken- und Altenpflege
Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
Sonnen-Apotheke
Blaues Kreuz Biberach
Trampolinschule - Hildegard Schoch
Senovum Biberach
Seniorenzentrum - Haus Regenta
Computerwerkstatt Biberach
Mittwoch, 8. Februar 2012 - 19:04 Uhr
Petition 15/00965 Annahme der Petition Landtag Baden-Württemberg

Die Verwaltung des Ladtages hat heute mitgeteilt, dass die Petition "Amtnotare der Betreuungsgerichte" angenommen wurde und nun bearbeitet wird.
Samstag, 4. Februar 2012 - 16:55 Uhr
Verfassungsrechtliche Bedenken bei Beurkundung von Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Testament in Zusammenhang mit Prüfung des Betreuungsverfahrens durch Amtsnotare in Württemberg

- Die Lizenz zum Gelddruck für Amtsnotare? -
Verfassungsrechtliche Bedenken bei Erteilung von Vollmacht und Testament durch württembergische Notare des Betreuungsgerichts
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Der nachfolgende Artikel wurde an nachfolgende Institute per E-Mail gesendet. Die Stellungnahmen werden im Forum www.forum-55plus.de/phpBB3 veröffentlicht.
Angeschrieben mit der Bitte um Stellungsnahme wurden:
- Alle Landtagsabgeordneten der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP
- Notarkammer
- Justizministerium Baden-Württemberg
- Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg
- Europäische Kommission (Politikbereich, Justiz und Bürgerrechte)
Die Lizenz zum Gelddruck für Amtsnotare?
Die Zahl der Betreuungsverfahren ist zum Jahresende 2009 auf 1.291.410 und somit um 1,43 % (18.145 Personen) angestiegen. Dieser Trend hatte sich auch in den letzten Jahren weiter fortgesetzt und wird sich auch weiter bestehen bleiben.
Im Jahr 2002 wurden bundesweit 208.491 neue Erstbestellungen entschieden. Im Jahr 2010 waren es bereits 239.068 neue Erstbestellungen. Der Anteil ist innerhalb von 8 Jahren um rund 15 % angestiegen. Von 1996 bis 2005 hatte sich der Gesamtbestand der Betreuungen von 688.000 auf 1,2 Mio. Menschen erhöht.
Einer der Hauptgründe ist, das der Anteil der älteren Bevölkerung weiter wächst. Als regionale Ausnahme fällt hierbei das Land Baden-Württemberg auf. Während in Deutschland pro 1.000 Bewohner 14,56 Menschen einem Betreuungsverfahren unterworfen wurden, waren es in Baden-Württemberg etwa 8,92 Einwohner.
Dieser Abstand wird sich auch durch das neue Betreuungsrecht, das seit 2009 gilt, fortgesetzt. Am 1.9.2009 wurde die Betreuung neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt ist das Betreuungsgericht in Deutschland eine Abteilung des Amtsgerichtes. Bundesweit entscheiden dort Richter oder Rechtspfleger über die Anordnungen von Betreuungen.
Im württembergischen Teil von Baden-Württemberg gibt es jedoch eine Ausnahme. Dort entscheiden Notare über die Betreuung.
Auf den ersten Blick scheint es eine positive Entwicklung zu sein. Auf den zweiten Blick können jedoch auch eigennützige Gründe der Notare für die hohe Differenz bei den Betreuungsanordnungen eine Rolle spielen.
Württembergische Notare, die eine Anregung zur Betreuung ablehnen, können im gleichen Atemzug auch Vollmachten, Generalvollmachten für andere Bevollmächtigte erstellen und hierüber zusätzliche Gebühren erheben. Ebenso ist es erlaubt, dass der gleiche Notar Testamente erstellt.
Zur Erläuterung:
Im württembergischen Teil von Baden-Württemberg gibt es freie Notare und sogenannte Amtsnotare. Während freie Notare die festgelegte Gebühr vollständig erhalten, wird bei den Amtsnotaren ein Anteil der Notargebühr zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt.
So erhält ein Amtsnotar beispielsweise rund 2/3 der Testamentsrechnung und rund 1/6 der Gebührenanteile von Vollmachten; und dies neben den monatlichen Bezügen von A13 bzw. A14.
Beispiel:
Ein verh. Notar mit zwei Kindern erhält nach A14 (Dienstaltersstufe 12) ein monatliches Nettoeinkommen von 4.401,43 Euro – zuzüglich Zulagen und Gebührenanteile.
Erstellt der Notar in einem MOnat 30 Testamente (pro Testament 1.000 Euro Gebühren), dann erhält der Notar zusätzlich hierfür rund 20.000 Euro (Brutto).
Damit hat der Notar in diesem Beispiel eine Vergütung, die weit über den Bezügen eines Landtagsabgeordneten liegt.
Der Interessenkonflikt - „Betreuungsanordnung“ und „Ausstellung von Vollmachten sowie „Testament“ - wird hier sehr deutlich.
Hier ein Vergleich zum Thema Organspende:
Man stelle sich vor, dass ein und derselbe Arzt ohne Kontrollfunktion bei dem einen Patienten Organe entnimmt und bei einem anderen Patienten einsetzen darf.
Zum Glück müssen bei „Organspenden“ mehrere Ärzte unabhängig voneinander eine Entscheidung treffen.
Was im humanitären Bereich eine Selbstverständlichkeit ist, wird im rechtlichen und auch finanziellen Bereich in Baden-Württemberg nicht so gesehen.
Familienstreitigkeiten können durch solche Regelung erheblich gefördert werden. Auch für den eigentlich zu Betreuenden sind nachteilige Auswirkungen durchaus möglich.
Eine andere Erklärung, warum es in Deutschland 63 % mehr Betreuungsverfahren (im Vergleich zum württembergischen Baden-Württemberg) gibt, ist nicht feststellbar.
Welche Folgen dies haben kann wird anhand des nachfolgenden Beispiels deutlich:
Horst Müller (82 Jahre) wird aufgrund einer gesundheitlichen Störung in das Klinikum in ein Krankenhaus zwangseingewiesen. Zu diesem Zweck wurde durch das Amtsgericht Ludwigsburg ein Verfahrensbetreuer ernannt.
Aufgrund dieser Regelung hatte der Sohn als alleiniges Kind -Thomas Müller* - beim Amtsgericht Ludwigsburg eine Betreuung beim Amtsgericht angeregt. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat diese Betreuungsanregung an den Amtsnotar weiter geleitet.
Nach dem Krankenhausaufenthalt hatte seine geschiedene Ehefrau „Emma Mayer“* (seit über 40 Jahren geschieden) die Pflege in ihrem Haus durchführen wollen. Die Exfrau (80 Jahre) von Herrn Müller ist selbst in Pflegestufe I eingestuft (inkl. Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichnung „aG“). Bei der Pflege von Herrn Horst Müller solle die Tochter Barbara Mayer* behilflich sein, die selbst berufstätig war (4 Tage Heimarbeit und zusätzlich eine Fortbildung zur Heilpraktikerin durchführt). Zwischen Herrn Müller* und Frau Barbara Mayer* bestand also kein familiäres Verhältnis.
Frau Emma Mayer hatte kurz zuvor den Senior Müller davon überzeugt, dass sie sich um ihn kümmern wird.
Der Sohn Thomas Müller* hatte zunächst gegen die Pflege Bedenken. Er akzeptierte die kurzfristige Unterbringung, wobei er von Frau Mayer forderte, dass ein ambulanter Pflegedienst die Pflegetätigkeit übernimmt. Diese Forderung wurde nicht umgesetzt.
Der Senior leidet an einer diagnostizierten Demenz und ist in Pflegestufe I bereits eingestuft. Wer sich mit Demenz beschäftigt, weiß, dass die Ausfallerscheinungen tagesabhängig sind und sehr stark differenzieren.
Die zuständige Amtsnotarin N. hatte mit dem Demenzerkrankten Herrn Horst Müller Kontakt aufgenommen und führte im Beisein von Frau Mayer ein Gespräch. Bei diesem Gespräch stellte sich heraus, dass Frau Mayer und auch Herr Müller noch keine Vollmachten erteilt hatten. Testamente bestanden schon für beide Personen.
Im Rahmen des Gespräches beurteilte die Notarin die Geschäfts- und Testierfähigkeit positiv, wodurch anschließend die Notarin die Möglichkeit hatte, Vollmachten zu erstellen. Aufgrund dieser Vollmacht kann nun Frau Mayer im Auftrag bzw. bei fortschreitender Demenz für Herrn Horst Müller alle Dinge regeln, die aber nicht immer im Sinne des Erkrankten sein müssen. Eine Kontrolle der Vollmacht steht hierdurch keiner anderen Person oder Institution zu.
Ebenso hat die Exfrau durch die Generalvollmacht die Möglichkeit sogenannte Untervollmachten an andere Personen zu erteilen (z. B. an die Tochter, die nicht mit Herrn Horst Müller verwandt ist). Eigentumsveränderungen (z.B. Verkauf der Immobilie und anderer Vermögenswerte sind durch die Erteilung einer Generalvollmacht ebenso möglich.
Darüber hinaus wäre es auch denkbar, dass ein Demenzkranker, der als geschäftsfähig anerkannt ist, zu Abänderung seines Testaments durch das Umfeld veranlasst wird.
Nicht zu unterschätzen ist jedoch auch, dass der Demenzerkrankte im Laufe der kommenden Monate als geschäftsunfähig eingestuft wird und in dem o. g. Beispiel gegen seinen Willen in der Wohnung der Exfrau weiter untergebracht bleibt. So könnte beispielsweise die Exfrau selbst im Laufe der Jahre durch einen Schlaganfall selbst nicht mehr in der Lage sein, die Pflege zu organisieren und kurz zuvor noch Untervollmachten an Dritte erteilen. Der Sohn hätte in diesem Fall keine Möglichkeit einzugreifen.
Für die Amtsnotare ergibt sich durch die Doppelfunktion „Beurteilung der Geschäftsfähigkeit“ und „Ausstellung von Vollmachten und Testamenten“ eine unerschöpfliche Einnahmequelle, insbesondere in den Fällen, in denen die Testierfähigkeit ausschließlich durch den Amtsnotar beurteilt wird.
Im oben genannten Fall wurde die Testierfähigkeit aufgrund von zwei kurzen Gesprächen beurteilt, obwohl bekannt ist, dass die Demenzerkrankung je nach Tagesform sehr unterschiedlich ist. Die „diagnostischen Leitlinien für Demenz nach ICD-10“ sind ohnehin nur den Gerontologen und psychiatrischen Ärzten bekannt. Notare führen meist nur aus Zeitgründen nur kurze Gespräche, in denen der zu beurteilende Mensch nach seinem Namen und Geburtsdatum und einigen Kleinigkeiten befragt wird.
Im Musterländle wird sehr oft darauf hingewiesen, dass die geringere Anzahl an "betreuten Fällen" an den besseren sozialen Strukturen liegt.
Es ist jedoch eher zu vermuten, dass die Interessenkollision bei den Amtsnotaren des Betreuungsgerichten ein Hauptgrund für die erheblich geringere Anzahl von Betreuungsfällen ist.
Gerade durch diese Doppelfunktion ist ein Missstand vorprogrammiert, der bereits aus den bisherigen Statistiken im Bundesvergleich deutlich wird. Dem hohen Ansehen des Berufsstandes „Notar“ ist diese gesetzliche Regelung auf keinen Fall dienlich.
Auch für das Land Baden-Württemberg bringt diese abweichende Regelung erhebliche Vorteile. Zum einen partizipiert das Land an den Gebühreneinnahmen, zum anderen sind Betreuungsfälle für das Land Baden-Württemberg sehr teuer.
Zwar können Betroffene nach Festlegung der Geschäftsfähigkeit Beschwerde/Klage einlegen; dies jedoch nur vor dem Landgericht bzw. OLG und anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vergleicht man den juristischen Ablauf bei Betreungsverfahren mit rechtlichen Ablauf bei Organspenden, dann bestehen im Punkto "Interessenkonflikt" bei den Amtsnotaren durchaus verfassungsmäßige Bedenken.
Unsere Ansicht:
Es ist ein absoluter Missstand, wenn Amtsnotare, die beim Betreuungsgericht beschäftigt sind gleichzeitig für die Erteilung von Vollmachten und Testamenten zuständig sind.
Im o. g. Fall erhebt der Sohn im Übrigen eine Klage, die sicherlich bis zum Bundesverfassungsgericht gelangen wird.
LIVE Chat für Senioren mit WEBCAM
Interessierte Bürger haben die Möglichkeit sich
- am Freitag, dem 10.2.2012
- ab 19 Uhr
im Rahmen eines Chats zu den Themen:
- Vollmacht
- Generalvollmacht
auf der Internetseite www.forum-55plus.de auszutauschen.
*Die Namen im o. g. Beispiel sind geändert
Webcamchat für Senioren und Interessierte
Freitag Abend um 19 Uhr mit folgenden Themenschwerpunkten:
Freitag, dem 10.2.2012 -19:00 Uhr
Erfahrungsaustausch zu Vollmachten, Generalvollmachten & Verfügungen
(z.B. Patienten- und Betreuungsverfügung)
Freitag, dem 17.2.2012 - 19 Uhr
Die Pflege zu Hause und im Heim
- Pflegeeinstufung
- Pflegeversicherung
- private Absicherungsmöglichkeiten
Demografische Entwicklung in Deutschland
ZDF - 23.2.2010 - Bevölkerung der "Neuen Bundesländer schrumpft um 37 %
Im gesamten Bundesgebiet schrumpft die Bevölkerung auf 64,5 Mio. Menschen trotz Zuwanderungen
Kinderwunsch - "Ja", "Sofort", "Später" oder "Nie"
Durch die verschiedenen Verhütungsmaßnahmen und auch die bewusst gefassten Lebensentscheidungen ist die Geburtenrate (Fertilitätsrate) in Deutschland inzwischen auf 1,37 Kinder pro Frau gesunken. Um eine stabile Bevölkerung zu haben, wäre in Deutschland eine Geburtenrate von 2,1 Kindern notwendig.
Aber auch die Weltbevölkerung wird in den kommenden 40 Jahren schrumpfen. Weltweit beträgt die Fertilitätsrate 1,85 Kinder, wobei laut WHO eine Geburtenrate von 2,5 Kindern notwendig wäre, damit die Weltbevölkerung gleich bleibt.
Mit diesem Artikel möchten wir kinderlose Paare und auch Frauen mit einem späteren Kinderwunsch über die aktuell medizinischen Möglichkeiten informieren.
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Jedes dritte Paar möchte zwar eigene Kinder, aber leider klappt es nicht ohne eine künstliche Befruchtung. Fragen Verwandte oder Bekannte, wann denn mit Nachwuchs zu rechnen ist, antworten viele kinderlose Paare, dass man sich noch nicht für ein Kind entschieden hat, obwohl der Kinderwunsch vielleicht schon verfolgt wird. Kinderwunschbehandlungen gehören heute immer noch zu den Tabuthemen.
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Je älter die Frau ist, desto schwieriger wird es, den Kinderwunsch zu erfüllen, da der Eiervorrat in den Eierstöcken begrenzt ist. Von der Natur früher richtig vorgesehen, aber heute nicht mehr zeitgerecht von Mutter Natur.
Viele Frauen möchten heute zunächst einmal ihre Ausbildung abschließen (evtl. 2. Ausbildung zusätzlich) und dann auch noch ein paar Jahre erfolgreich tätig sein. -
Den Zeitpunkt, wie lange der "Eiervorrat" reicht, kann man heute sogar wissenschaftlich errechnen.
Dies kann durch das "Anti-Müller-Hormon seit diesem Jahr bestimmt werden (Blutuntersuchung). -
Die Untersuchung kostet in der Regel rund 100 Euro. Durchgeführt werden diese Untersuchungen durch spezielle Ärzten aus dem gynäkologischen Bereich (in der Regel sind dies die Kinderwunschpraxen, z. B.: www.kinderwunschpraxis.de
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Horrorvorstellung oder unsere Zukunft?
Wenn nun eine Frau beispielsweise erst mit 35 oder gar 40 ein Kind wünscht, was aufgrund unserer immer mehr zunehmenden Lebenserwartung normal ist, dann kann durch das "Anti-Müller-Hormon" die maximale Befruchtungszeit bestimmt werden und - wenn frau später das Kind möchte - Eizellen einfrieren lassen. Ja es besteht sogar die Möglichkeit einen der beiden Eierstöcke einfrieren (kryokonservieren) zu lassen und später wieder einzusetzen. -
Die Kryokonservierung der Eierstöcke wird bei jungen Frauen im Übrigen auch bei Chemotherapie oder Bestrahlung standardmäßig angeboten.
Sammlungen vor dem Preisverfall?
Briefmarken-, Münz-, Eisenbahn- und Autogrammsammlungen von Schauspielern, Politikern und Sportlern
Neue Trends haben die Joungstars eingefangen. Ob Briefmarkensammlungen oder Münzsammlungen - die "alten Generationen" haben gesammelt, die Nachfolgegeneration erbt.
Gleiches gilt auch für die alten Märklineinsenbahn und auch die Autogrammsammlungen.
Allerdings ist festzustellen, dass beispielsweise indische Kaufinteressenten immer häufiger diese Sammlungen aufkaufen. Insbesondere bei Autogrammsammlungen von Schauspielern, Sportlern und Politikern ist dieser Trend feststellbar.
Vor kurzem wurde wohl Deutschlands größte Autogrammsammlung mit über 3.600 Autogramme von Schauspielern im Internet angeboten. Von Ilse Werner, Elke Sommer, Walter Sedlmayr, Maria Schell, Heinz Reinecke, Heinz Rühmann, Dieter Krebs, Manfred Krug, Sascha Hehn - die Schauspielerliste umfasst etwa 31 "DIN A 4" - Seiten.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Sammlung auch in Deutschland verbleibt oder ins Ausland verkauft wird. Schön wäre, wenn dieses Stück "Kulturerbe" in Deutschland bleibt.
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Supertalent - 50 Plus
Mit 57 Jahren wurde ein neuer Stern am Himmel der Klassik entdeckt.
Erst mit 40 Jahren trennte er sich von seinem bisherigen beruflichen Werdegang als Krankenpfleger und widmete sich dann seiner Stimme. Ohne Gesangsausbildung lernte der Karlsruher alles autodidaktisch.
Er gehört zu den wenigen Menschen, die mit sich selbst im Duett singen können.
Supertalent - Freddy Sahin-Scholl "Carpe diem" 09.10.2010
Hören Sie selbst bei » www.youtube.de
World Masters Games
World Masters Games - Die Alten zeigen, wie es geht!
Bei den World masters Games haben in diesem Jahr über 28.000 Sportler auf fast 100 verschiedenen Nationen.
Mit 10,14 m hatte Ruth Frith zwar nicht ihre persönliche Höchstleistung erreicht, aber es reichte für die Goldmedaillie im Hammerwuf in der Gruppe 100-104 Jahre. Ihr persönlicher Weltrekord liegt bei dieser Leichtathletikerin bei 13 m. Hut ab vor dieser Australierin!
CeVITA – Die Messe in Ditzingen für „BestAge“ und „Senioren“
Vom 5. – 6.Februar 2011 findet in Ditzingen die erste „Messe BestAge & Senioren“ in der Stadthalle Ditzingen für die Ditzinger Bürger und umliegenden Gemeinden statt. Veranstalter ist der gemeinnützige Verein „Forum-55Plus.de“ (www.forum-55Plus.de ). Der Verein möchte durch diese Veranstaltung auf die speziellen Wünsche der Menschen ab 55 hinweisen und Unternehmen motivieren sich diesem Markt zu stellen. Die Organisation und Abwicklung wird durch die Firma „Multiple-Life UG“ vorgenommen (www.multiple-life.de )
Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Besuchern ein vielfältiges Dienstleistungs- und Produktprogramm zu präsentieren. Neben den typischen Seniorenangeboten sind auch die Bereiche Reisen, Sicherheit rund ums Heim, Vorsorge, Gesundheit, Wellness & Kosmetik vorgesehen.
Da die Ausstellungsfläche begrenzt ist, bieten wir die Plätze bis 31.5.2010 ausschließlich den Ditzinger Unternehmen und Vereinen an.
Sofern eine Branche noch nicht ausreichend vertreten ist, werden wir anschließend die geplanten, noch offenen Ausstellerflächen den Mitbewerbern aus den umliegenden Gemeinden anbieten.
Am 15.9.2010 werden dann die restlichen Ausstellerflächen überregional vergeben.
Ein Event- und Vortragsprogramm für Verbraucher mit separaten Räumen runden das Angebot ab. Hierbei werden nicht nur die Themen „Erbschaft, schenken, und Vermögen“ berücksichtigt, sondern auch von Ausstellern vorgeschlagene Themen.
Aber auch für Gewerbetreibende, die als Besucher an dieser Messe teilnehmen, soll auf dieser Messe ein spezieller Event angeboten werden: „Die Zukunft ist ALT – Visionen für neue Märkte!“ Unter diesem Titel werden Unternehmen, die sich speziell mit den Zielgruppen identifizieren und beschäftigen, die Chancen in diesen Märkten darstellen.